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Kommunale friedhöfe
Kommunale friedhöfe
In Belgien werden viele Kriegsopfer in einem privaten Grab auf dem Gemeinde- oder Stadtfriedhof ihres früheren Wohnorts beigesetzt. Nach dem Waffenstillstand von 1918 machten sich viele Familien auf den Weg zum ehemaligen Kriegsschauplatz und holten ihre Angehörigen nach einer heimlichen Exhumierung in die Heimat zurück. Der Wunsch, ihre gefallenen Angehörigen in der Nähe zu haben, ist verständlicherweise sehr groß. Schlussendlich stimmt die Regierung dieser Praxis zu, und zahlreiche Leichen werden offiziell exhumiert und neu bestattet. Es wird geschätzt, dass etwa 15 000 gefallene Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkriegs ein privates Grab haben.
Einige Städte und Gemeinden richten ihre lokalen Ehrengräber ein, manchmal mit einem Grabstein nach eigenem Entwurf, manchmal mit einem vorgeschriebenen belgischen Militärgrabstein. Für diese Ehrengräber sind ausschließlich die Gemeinden zuständig, die sich seit mehr als einem Jahrhundert um die Pflege dieser Ruhestätten kümmern.
Streben nach Erhaltung
Für die Tausenden von Privatgräbern sind ausschließlich die Familien verantwortlich. Die Konzession für diese Gräber ist jedoch oft nach mehr als 100 Jahren erloschen. Die Gemeinden entscheiden dann, ob diese Gräber (auf Dauer) erhalten bleiben sollen oder nicht. In den 1960er- und 1970er-Jahren mussten auch viele Friedhöfe, vor allem rund um die Pfarrkirche, Platz für Parkplätze oder andere Einrichtungen schaffen. So sind viele Gräber von gefallenen Soldaten verschwunden. Heute gibt es noch etwa 9000.
Im Gegensatz zu Gräbern auf Soldatenfriedhöfen und Ehrenfriedhöfen sind Privatgräber nicht geschützt. Ihre Erhaltung ist daher ein ständiges Anliegen. Kürzlich wurde beschlossen, dass diese Gräber als wichtiges Kulturerbe klassifiziert werden können. Im Falle einer Genehmigung wird die Gemeinde für die Pflege sorgen. So besteht die Hoffnung, dass diese Gräber in irgendeiner Form geschützt werden.
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